SV Dautzsch 63 e.V.
Was kostet eine Mitgliedschaft beim SV Dautzsch 63 e.V.?
Fußball:
Andere Sportabteilungen:
Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich zum 15. März / September.
Wir bieten die Möglichkeit der automatischen Beitragsabbuchung durch ein SEPA - Lastschriftmandat. Alternativ kann eine Beitragsbegleichung auch über eine Einzahlung erfolgen.
Im Bereich Fußball ensteht aufgrund der Verwaltungs- und Meldekosten des Spielerpasses eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 €.
Wie kann ich Mitglied werden?
Ganz einfach! Diesen Aufnahmeantrag ausfüllen und zur nächsten Trainingseinheit mitbringen. Alternativ kann der ausgefüllte Antrag auch an unsere Postanschrift (siehe Impressum) gesendet werden. Fußballerinnen und Fußballer benötigen für die Teilnahme am Spielbetrieb außerdem eine Anmeldung beim FSA [zu den Formularen].
Bin ich über den Verein versichert?
Jedes Vereinsmitglied ist über den Verein versichert. Dies gilt sowohl für Unfälle bei Trainings- und Spielbetrieb, als auch für Unfälle auf dem Weg dahin und zurück. Eine zusätzliche private Unfallversicherung kann beispielsweise über unseren Partner ÖSA abgeschlossen werden. [Mehr dazu]
Welche Möglichkeiten bietet mir der Verein?
Als Vereinsmitglied stehen dir sowohl sportliche als auch ehrenamtliche Angebote zur Verfügung.
Sport:
Ehrenamt:
Übungsleiter
Betreuer einer Fußballmannschaft
Mitglied des Vorstandes
Mitglied der Sektionsleitungen
Mitglied der Revisionskommission
Helfer bei der Sportplatzpflege / Renovierungsarbeiten
Instandhaltung und Pflege der Homepage, Fotos, Videos
Sponsoring
Sportpraktikum für Studenten, die eine Studienleistung erbringen müssen
Für spezielle Fragen findet ihr alle Verantwortlichen des Vereins hier.
Welche Fristen muss ich bei einem Vereinswechsel beachten?
Bei einem Vereinswechsel gibt es zwei Wechselperioden im Jahr:
Sommer:
Der Spieler muss sich bis zum 30.06 per Einschreiben bei seinem Verein abmelden. Gehen alle Spielberechtigungsunterlagen im Zeitraum 01.07 - 31.08 in der Passabteilung ein, wird bei erteilter Freigabe die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.
Erfolgt eine Einreichung der Unterlagen nach dem 31.08, wird die Spielberechtigung trotz Zustimmung zum 01.01. des folgenden Jahres bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel ersteilt.
Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 01.11 bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel. Gehen die Unterlagen nach dem 31.08 ein, wird bei Nichtzustimmung die Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.
Winter:
Erfolgt die Abmeldung des Spielers in der Zeit vom 01.07 bis 31.12 und gehen die vollständigen Unterlagen in der Zeit vom 01.01 bis 31.01 bei der Passabteilung ein, wird bei Zustimmung zum Vereinswechsel die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt.
Auch hier hat ein verspätetes Einreichen der Unterlagen erhebliche Folgen. Erfolgt die Abmeldung des Spielers fristgerecht bis zum 31.12 und gehen die vollständigen Unterlagen nach dem 31.01 bei der Passabteilung ein, wird selbst bei vorliegender Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele erst zum 01.07 bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt.
Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler in jedem Fall eine Spielberechtigung für Pflichtspiele mit Ablauf von 6 Monaten nach dem letzten Spiel.